English version

Version Espanol

Heimtierausweis für die Reise mit Hunden und Katzen

-  ab dem 01. Oktober 2004 obligatorisch –

- Die offizielle Regelung besagt:

Aufgrund einer neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelung muss künftig für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europischen Union grenzberschreitend verbracht werden, grundsätzlich ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten,dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

- Das heißt für uns und Sie:

Tiere die von uns aus Spanien nach Deutschland eingeführt werden haben einen EU- Impfpass in dem mindestens die folgenden Impfungen und Behandlungen vermerkt sind:

  • Mikrochipnummer des Hundes, der in der Regel bei Ankunft noch auf FAAM registriert ist.
  • Tollwutimpfung, die mindestens 30 Tage alt ist
  • Wurmkur, die vor Ausreise 24-48 Stunden alt ist
  • ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, daß vor Ausreise nicht älter als 24 Stunden ist.
  • in den meisten Fällen (aber nicht obligatorisch) haben die Tiere auch eine 8-fach-Impfung sowie einen Test auf Leishmaniose.

FIRST AID ANIMALES MALLORCA,

Jaime I, Nr. 76, 7200 Felanitx, Mallorca, Tel.:(0034) 618725166